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INFO - WISSENSWERTES - P

Palliative Care

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Das Ziel von Palliative Care (aus dem Englischen, bedeutet so viel wie „umhüllende Sorge/Pflege“) ist, Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden Krankheiten, eine möglichst gute Lebensqualität und Wohlbefinden bis
zum Tode zu ermöglichen. Dabei wirken verschiedene Disziplinen zusammen um Schmerzen und andere belastende Probleme zu lindern, Pflege zu leisten sowie psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung zu bieten. Palliative Care beruht auf einem jahrhundertealten Prinzip: „Heilen manchmal, lindern oft, trösten immer“.

   

Palliative Care (gemäss WHO):
►  sorgt für Linderung von Schmerzen und anderen quälenden Symptomen 
►  bejaht das Leben und betrachtet das Sterben als einen normalen Prozess 
►  beabsichtigt weder den Tod zu beschleunigen noch ihn hinauszuzögern
►  integriert die psychologischen und spirituellen Aspekte der Betreuung
►  bietet Unterstützungsmöglichkeiten für Patienten an, damit sie Ihr Leben bis zum Tod so aktiv wie möglich gestalten können
►  bietet Unterstützungsmöglichkeiten an für Angehörige im Umgang mit der Krankheit und der Bewältigung des schmerzlichen
      Verlusts des Patienten
►  wendet eine teamorientierte Annäherung an, die sich den Bedürfnissen der Patienten und deren Familien widmet, einschliess-

      lich einer den Verlust aufarbeitenden Therapie, falls notwendig

►  fördert Lebensqualität und kann möglicherweise den Verlauf der Erkrankung positiv beeinflussen

►  kommt frühzeitig im Krankheitsverlauf zur Anwendung, auch in Verbindung mit anderen Therapien, die eine Lebensverlängerung
      zum Ziel haben, wie z.B. Chemotherapie oder Bestrahlung, und schliesst Untersuchungen ein, die notwendig sind um belastende

      Komplikationen besser zu verstehen und zu behandeln. 

    

Gegen 75% wünschen sich zuhause sterben zu können, nur für rund 20% geht dieser Wunsch bisher in Erfüllung. Verschiedene Bemühungen auf politischer Ebene (Bund und Kanton Luzern) suchen die Situation zu verbessern. 

   

Weiterführende Informationen:

SRF-News "Sterben wo man will"   

weitere Filmtipps

Bundesamt für Gesundheit: Palliative Care

Begleit- und Hospizgruppen Luzerner Landschaft

Begleitung Sterbender: für Angehörige und freiwillige HelferInnen

Hinweis:

   

Die Informations- und Beratungsstelle Palliativ Luzern 

  • unterstützt Betroffene und Angehörige bei der Gestaltung der letzten Lebensphase

  • vernetzt Betroffene, Angehörige, Fachpersonen und Institutio-nen, damit die Übergänge von zu Hause ins Spital, vom Spital ins Pflegeheim oder wieder zurück nach Hause besser gelingen

  • informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit über die Anliegen und Probleme der Palliativversorgung im Kanton Luzern  

Kontakt: 

   

Palliativ Luzern
Informations- und Beratungsstelle

Lindenpark, Schachenstrasse 9, 6010 Kriens
Tel.  041 511 28 20    MO, MI, FR 09-12h od. Combox
E-Mail >   Webseite >  

Patientenverfügung

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Die gesundheitliche Vorausplanung ist für Menschen in den verschiedensten Situationen von Bedeutung. Sie sollte regelmässig statt-finden und sich den Gegebenheiten anpassen. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit nicht mehr selber entscheiden kann, sogenannt urteilsunfähig ist. Man hält im Voraus schriftlich fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Zum Beispiel können Sie festlegen, ob lebens-erhaltende Massnahmen angewendet werden sollen, wenn Sie zu einem gewissen Risiko pflegebedürftig werden könnten. Bereits gesunde Personen sollten sich damit auseinandersetzen, unter welchen Bedingungen für sie das Leben trotz Einschränkungen noch lebenswert wäre. Das erleichtert ÄrztInnen und Angehörigen schwierige Entscheide zu fällen. Der Wille der verfügenden Person ist für die Behandelnden rechtsverbindlich (ZGB Art. 370-373).   
Achten Sie auf präzise und nachvollziehbare Formulierungen. Eine klare, Ihren Wünschen entsprechende Patientenverfügung hat im Fall einer Entscheidung mehr Gewicht und wirft bei der Interpretation weniger Fragen auf. Falls beim Ausfüllen der Patientenverfü-gung Unklarheiten auftauchen, besprechen Sie diese mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer Hausärztin oder lassen Sie sich beraten. Organisationen, welche Patientenverfügungen herausgeben, bieten meist auch Beratungen und Hilfe beim Ausfüllen an.
Mit einer vertretungsberechtigten Person bestimmen Sie, wer Ihre Patientenverfügung durchsetzt, wenn Sie selbst nicht mehr ent-scheiden können. Sprechen Sie mit Ihren vertretungsberechtigten Personen ausführlich über Ihren Willen.
Das Gesetz schreibt für die Patientenverfügung lediglich die einfache Schriftform vor. Das bedeutet, sie muss schriftlich verfasst und mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen werden. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Die Patientenverfügung ist grundsätzlich unbeschränkt gültig. Es empfiehlt sich jedoch, die Patientenverfügung alle zwei Jahre neu zu datieren und zu unterschreiben. Jeder Mensch ändert seine Haltung zum Leben, zu Krankheit und Tod im Lauf der Jahre, darum mag es angezeigt sein, Ihre Patientenverfügung nach längerer Zeit gänzlich neu zu verfassen. Versäumen Sie nicht, auch Ihre Ver-tretungspersonen über die Änderung in Kenntnis zu setzen.
Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung so auf, dass sie bei Bedarf gefunden wird. Sie können eine Kopie bei Ihrer behandelnden Ärztin/Arzt *und* Ihrer Vertretungsperson hinterlegen. Empfehlenswert ist eine Hinweiskarte auszufüllen und diese mit sich zu tragen.

SRF: Die richtige Patientenverfügung finden >   

Übersicht Patientenverfügungen >

Beobachter: Checkliste Patientenverfügung >

Dokumentation Patientenverfügungen (49 Seiten) >

Kurze Patientenverfügungen

Patientenvollmacht von Dialog Ethik mit Wegleitung

Patientenverfügung Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH mit Wegleitung

Ausführliche Patientenverfügungen

Basler Patientenverfügung

Patientenverfügung von Dialog Ethik mit Wegleitung und Ausweiskarte

Patientenverfügung Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH mit Wegleitung

Patientenverfügung Schweizerisches Rotes Kreuz mit Wegleitung

Krankheitsspezifische Patientenverfügungen

Patientenverfügung der Schweizerischen Krebsliga

Patientenverfügung der Alzheimervereinigung Schweiz

Patientenverfügung Parkinson Schweiz

Psychiatrische Patientenverfügung von Pro Mente Sana mit Wegleitung

Patientenverfügung online ausfüllen

Patientenverfügung Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH

kurze Version >   ausführliche Version >

Dein Adieu >

Patientenverfügung plus

Seit einigen Jahren ist auch bei uns die sogenannte 'Patientenverfügung plus' im Vormarsch. Sie stammt aus dem angelsächsischen Raum und wird dort ACP = Advanced Care Planning (vorausschauende Behandlungsplanung) genannt. Diese ist viel detaillierter und umfassender. Sie orientiert sich stark an den Wertehaltungen des künftigen Patienten und sollte nur mithilfe einer zertifizierten ACP-Beratungsperson ausgefüllt werden, was natürlich kostenpflichtig ist. In der Regel finden mehrere Gespräche statt, da ein umfangreicher Fragenkatalog abgehandelt wird. Klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung, ob sie die Kosten übernimmt. 

ACP Swiss >

Patientenverfügung plus Flyer >

Vortrag Prof. Krones über Patientenverfügung Plus >

Hinweis:

   

Fragen, die Sie sich beantworten sollten, wenn Sie eine Patienten-verfügung erstellen:

​- Wie gerne lebe ich?
- Welche Bedeutung hat es für mich, lange zu leben?
- Wenn ich ans Streben denke, was kommt mir da in den Sinn?
- Darf eine medizinische Behandlung dazu beitragen, mein Leben
  in einer Krise zu verlängern?
- Was  darf auf keinen Fall eintreten, was möchte ich nie erleben?

Kontakte: 

   

Palliativ Luzern
Informations- und Beratungsstelle

Lindenpark, Schachenstrasse 9, 6010 Kriens
Tel.  041 511 28 20    MO, MI, FR 09-12h od. Combox
E-Mail >   Webseite >  

Stiftung Dialog Ethik
Wissen und Kompetenz im Gesundheitswesen
Schaffhauserstrasse 418, 8050 Zürich
Tel. 044 252 42 01
E-Mail >   Webseite >  

Patientenverfügung plus
ACP Swiss
Kanzleistrasse 126, 8004 Zürich
Tel. 079 128 71 61
E-Mail >   Webseite >  

Pflegefinanzierung

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Seit 1. Januar 2011 ist die Alters- und Langzeitpflege neu geregelt. Sie verbessert die oftmals wirtschaftlich schwierige Situation pflegebedürftiger Personen und verhindert gleichzeitig, dass die Krankenversicherung durch altersbedingte Pflegeleistungen zu-sätzlich belastet wird. Für das Gesamtsystem bringt die Neuordnung der Pflegefinanzierung keine wesentlichen Mehrkosten mit
sich. Sie führt jedoch zu einer Neuverteilung der Lasten zwischen Kanton, Gemeinden, Krankenversicherern und Patientinnen
und Patienten sowie zu mehr Kostentransparenz. Die Heimbewohner werden zu Lasten der Gemeinden entlastet.

   
Kernstück der Neuordnung ist die Finanzierung der ambulanten und stationären Krankenpflege (Spitex und Pflegeheime). Hier gilt, dass die Krankenversicherer einen fixen, nach Pflegebedarf abgestuften und vom Bund festgelegten Beitrag an die Pflegekosten leisten. Da die Pflegeheime und die Spitex im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegen, sollen diese auch für die Restfinan-zierung der Pflegekosten aufkommen. Diese Neuordnung hat eine Entlastung der Heimbewohner und eine Zusatzbelastung der Gemeinden zur Folge.

    

Die Finanzierung der Pflege wurde folgendermassen auf die drei Träger verteilt:
►  Die Krankenversicherungen: mit einem fixen Beitrag pro Pflegestufe oder pro Pflegestunde, je nach Pflegebedarf zwischen
      9 und 108 Franken pro Tag
►  Die Pflegebedürftigen: mit max. 20% des höchsten Beitrags der Krankenversicherungen, also maximla CHF 21.60 pro Tag
      sowie
►  Die öffentliche Hand (Wohnsitzgemeinde vor Heimeintritt): mit der ‚Restfinanzierung’ von mindestens 55% = Pflegebeitrag der
      öffentlichen Hand.

   
NB. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen tragen die Kosten für Betreuung und Hotellerie weiterhin selbst. Wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind, kommen Ergänzungsleistungen zum Tragen.

   

Weiterführende Informationen:

Bund: Neuordnung der Pflegefinanzierung (07-2018)

Curaviva: Worum geht es bei der Pflegefinanzierung?

BAG: Nachbesserung der Pflegefinanzierung (03-2019)

EGK-Vivere: Ein Modell am Limit (02-2020)

Hinweis:

   

Die Gemeinden sind gefordert. Die Neuordnung der Pflegefinanzie-rung führt insbesondere zu einer grossen Mehrbelastung der Ge-meinden, was primär auf die erhebliche Entlastung der Heimbewoh-nerinnen und Heimbewohner zurückzuführen ist. 

Die Gemeinden sind daher an Wohnmodellen interessiert, welche das möglichst lange selbständige Wohnen erlauben und Heimein-tritte verzögern oder gar verhindern. 

Kontakte: 

   

Gemeindeverwaltung Egolzwil     Tel. 041 984 00 10
Antoinette Wicki, Sozialvorsteherin
Tel. 079 412 83 22   E-Mail >  


Gemeindeverwaltung Wauwil     Tel. 041 984 11 11
René Schönauer, Sozialvorsteher
Tel.  041 982 03 40   E-Mail > 

Pflegeheime

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Die Gemeinden Egolzwil und Wauwil sind dem Regionalen Alters- und Pflegezentrum Feldheim in Reiden angeschlossen.

Für Egolzwil sind 3, für Wauwil 6 Pflegeplätze reserviert.*

​​

Weitere Heime in der Umgebung:

Biffig AG

Schötz, Tel. 041 984 23 00

  

Alterszentrum Eiche

Dagmersellen, Tel. 062 748 68 68

Alterszentrum Zopfmatt

Willisau, Tel. 041 972 52 52

Alters- und Pflegeheim Waldruh

Willisau, Tel.  041 972 55 55

Betagtenzentrum Linde

Grosswangen, Tel. 041 984 29 29

Sonnbühl, Wohnen im Alter  

Ettiswil, Tel. 041 984 28 28

Meierhöfli, Wohnen im Alter

Sempach, Tel. 041 462 67 67

AltersZentrum St. Martin

Sursee, Tel. 041 925 07 00

Hinweis:

*Je nach Stand der Belegung und der Dringlichkeit kann es vorkommen, dass eine vorübergehende Platzierung in einem anderen Heim erfolgt.

Vor dem Heimeintritt muss eine Kostengutsprache der Gemeinde eingeholt werden. Kontaktieren Sie dazu die Sozialvorsteherin.

Kontakte: 

Leiter Feldheim Reiden

Roland Meier

Tel. 062 749 49 40

Webseite >

Sozialvorsteherin Egolzwil

Antoinette Wicki

Tel. 041 984 00 10

E-Mail >   

Details >

Geschäftsführer Biffig AG

Stefan Wülser

Tel. 041 984 23 10

Webseite >

Sozialvorsteher Wauwil

René Schönauer

Tel. 041 982 03 40

E-Mail >   

Details >

Pro Senectute

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Pro Senectute Kanton Luzern ist das Kompetenzzentrum für Fragen rund ums Älterwerden. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral und setzt sich für das Wohl, die Würde und die Rechte älterer Menschen ein. Pro Senectute erbringt vielseitige Dienstleistungen für Personen im AHV-Alter mit dem Ziel, deren Lebensqualität und schöpferische Authentizität in grösstmöglicher Selbständigkeit bis ins hohe Alter zu erhalten und zu stärken.

    
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:

Finanzen:

►  Kostenlose Sozialberatung    Flyer >

►  Budgetberatung 

►  Treuhanddienst und Büroassistenz   Flyer >

►  Steuererklärungsdienst

Recht:

►  Rechtsberatung

►  Docupass Vorsorgedokumente

►  Unentgeltliche Rechtsauskunft

Wohnen:

►  Wohn- und Immobilienberatung 

►  Umzug und Wohnungsauflösung    Flyer >

►  Fragen zu Alters- und Pflegeheimen

►  Alltagshilfen    Flyer >

Gesundheit und Lebensgestaltung:

►  Vorbereitungskurse für die Pensionierung

►  Bildung und Kultur

►  Sport und Bewegung 

►  Begleitete Reisen 

►  Vermittlung von Freiwilligenarbeit

►  Senioren im Klassenzimmer

►  Infostelle Demenz

►  Gesprächsgruppen für Angehörige und Bezugspersonen  Infos >

Weiterführende Infos:

Broschüre Dienstleistungsangebot

Flyer Sozialberatung

Flyer Treuhand- und Steuererklärungsdienst

Flyer Alltags- und Umzugshilfe

Hinweis:

    

Nähere Informationen zu den regionalen Angeboten erhalten Sie
bei der Geschäftsstelle Willisau.

    

Als wichtige Bindeglieder zwischen Pro Senectute und der älteren Bevölkerung engagieren sich als OrtsverterInnen in den Gemeinden Frauen und Männer ehrenamtlich für das Wohl und die Würde der älteren Menschen.   Liste OrtsvertreterInnen >

   

Lokale Ortsvertreterinnen:
Egolzwil: Angela Roos     Tel. 041 980 31 24
Wauwil:   Ruth Mandik     Tel. 041 980 29 79

Kontakte: 

    

Pro Senectute Geschäftsstelle Luzern

Maihofstrasse 76, Postfach 3640, 6006 Luzern

Tel. 041 226 11 88  Webseite >  E-Mail >

    

  • Sozialberatung                   Tel. 041 972 70 60

  • Treuhanddienst                  Tel. 041 226 19 17

  • Steuererklärungsdienst      Tel. 041 319 22 80

  • Alltags- und Umzugshilfe   Tel. 041 211 25 25

  • Infostelle Demenz              Tel. 079 682 22 47

Pro Senectute Willisau  Tel. 041 972 70 60
Antoinette Ruckstuhl, dipl. Sozialarbeiterin FH
Menzbergstrasse 10, 6130 Willisau,  Tel. 041 972 70 68

Psychische Gesundheit im Alter

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Psychische Krankheiten sind weitverbreitet, 50% der Menschen in der Schweiz erkranken einmal im Leben psychisch. Die häufigsten psychischen Erkrankungen im höheren Lebensalter sind Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen. Ungewollte Ein-samkeit spielt dabei eine wesentliche Rolle. Soziale Isolation verursacht nachweislich Stress und bedroht die psychische Gesund-heit. Einsame Menschen fühlen sich verloren, ausgeschlossen, unverstanden und oft sogar ungeliebt. Hingegen wirkt sich der Ein-fluss sozialer Teilhabe massgeblich auf das Wohlbefinden aus. Bereichernde Kontakte stärken das Immunsystem und schützen vor psychischen Erkrankungen. 

    

Was können Sie tun, um der Einsamkeit zu entkommen?
 ►  Wichtig ist die Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und die Stärkung Ihrer Ressourcen und Kompetenzen    
 ►  Pflegen Sie Beziehungen und Freundschaften aktiv (wie ein zartes Pflänzchen!)
 ►  Teilen Sie Ihr Hobby mit anderen – gerne auch über Generationen hinweg
 ►  Engagieren Sie sich für Andere; geben Sie Wissen & Erfahrung an Jüngere weiter
 ►  Nehmen Sie an den Anlässen des «Kreis frohes Alter» teil und knüpfen Sie neue Kontakte
 ►  Falls Sie nicht mobil sind, wenden Sie sich an die Besuchergruppe und machen Sie bei der Telefonkette mit

 ►  Alternativ können Sie auch bei Mal reden anrufen (0800 890 890, täglich  14-18 Uhr, anonym und kostenlos)
 ►  Wer verlernt hat, in Beziehung mit anderen zu treten, darf sich gerne an die lokale Seelsorge oder ans Sorgentelefon (Tel. 143)
       wenden

   

Weiterführende Informationen:

Allein zu Hause, was tun?   

Tipps psychische Gesundheit beim Älterwerden (Gesundheit Luzern)  

Lebenskompetenzen und psychische Gesundheit im Alter   

Wege aus der Einsamkeit im Alter   

Selbsttest:  Leide ich an einer Depression? 

Hinweis:

    

Falls depressive Symptome wie gedrückte Stimmung, Interessen-verlust, Freudlosigkeit, verändertes Ess- oder Schlafverhalten, Energieverlust und erhöhte Ermüdbarkeit länger als zwei Wochen anhalten, wenden Sie sich unbedingt an Ihren Hausarzt.

     
Falls Sie über Suizid nachdenken, bitten wir Sie eindringlich, mit jemandem darüber zu sprechen. Wenden Sie sich (anonym) an
Die dargebotene Hand (Tel. 143) oder an die lokale kath. Seelsorge
(079 938 31 03)

Kontakte: 

    

Die dargebotene Hand - Sorgentelefon

Tel. 143   Webseite >     


Pro Mente Sana - Beratung 

Tel. 0848 800 858   Webseite >

   
Angst- und Panikhilfe Schweiz - Hotline

Tel. 0848 801 109   Webseite >

    
Psychiatrischer Notfall Kanton Luzern

Tel. 058 856 53 00   Webseite >   

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